Übergang von der Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb

Stand: 15.05.2020, 13:30 Uhr

Liebe Eltern!

Am 12.05.2020 hat das Land Thüringen eine neue Verordnung zur Freigabe bislang beschränkter Bereiche und zur Fortentwicklung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus beschlossen, welche am 13.05.2020 in Kraft getreten ist.

In § 7 werden Aussagen zur weiteren Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten gemacht. 

Wann öffnen die Kindergärten wieder?

In § 7 (2) wird geregelt, dass die Landkreise und kreisfreien Städte ab dem 18. Mai 2020 in eigener Verantwortung und in Abstimmung mit den zuständigen Gemeinden über die Einführung eines eingeschränkten Regelbetriebes entscheiden.

Spätestens ab dem 15. Juni 2020 müssen alle Kindertageseinrichtungen den eingeschränkten Regelbetrieb aufgenommen haben.

--> siehe https://corona.thueringen.de/behoerden/ausgewaehlte-verordnungen/

In Absprache mit unserem Träger werden wir Anfang Juni 2020 mit dem eingeschränkten Regelbetrieb in unserem Evang. Kindergarten "Sonnenschein" beginnen.


Welche Infektionsschutzmaßnahmen gelten an den Kindergärten?

Für den eingeschränkten Regelbetrieb legt das Land vorbeugenden Hygienebedingungen fest (u.a. Gruppengrößen/angepasste Quadratmetervorgaben je Kind, Beständigkeit der Gruppen usw.).

Die Kindergärten müssen ein eigenes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept erarbeiten. Um dies zu erarbeiten, benötigen wir noch ein gewisses Zeitfenster.


Was bedeutet "eingeschränkter Regelbetrieb"?

Wegen der notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen können Kindergärten nicht mit der vollen Kapazität arbeiten. Der volle Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung kann also nicht abgesichert werden. In der Regel werden daher nur eingeschränkte Betreuungszeiten und/oder Wechselmodelle angeboten werden. Dies richtet sich jedoch nach den jeweiligen Gegebenheiten in den Einrichtungen selbst. 

„Weil der Betrieb aber eingeschränkt ist, wird es sicherlich Wechselmodelle geben. Darauf müssen sich alle einstellen: Arbeitgeber und Behörden, die die Belange der Familien auch weiterhin besonders berücksichtigen müssen, sowie diejenigen, die bisher vollen Zugang zur Notbetreuung hatten.“ (Minister Holter)

Wir sind aktuell dabei ein Betreuungskonzept zum eingeschränkten Regelbetrieb zu erarbeiten. Die genauen Details dazu werden Sie bis Mittwoch, den 20.05.2020 von mir per Mail erhalten.

Um dies umsetzen zu können, bitte ich Sie, sich telefonisch oder per Mail mit mir in Verbindung zu setzen und mir ihre E-Mail-Adresse mitzuteilen!!!


Gibt es weiter Notbetreuung an den Kindergärten?

Mit dem Eintritt eines Kindergartens in den eingeschränkten Regelbetrieb endet dort auch jeweils die Notbetreuung. „Das bedeutet, dass dann alle Kinder wieder gleichberechtigt in den Kindergarten gehen können“, so Minister Holter. 


Wie geht es mit dem stufenweisen Prozess zur Öffnung der Kindertagesbetreuungsangebote weiter?

* Derzeit befinden wir uns noch in Phase 2 (flexible und stufenweise Erweiterung der Notbetreuung).

* Ab Anfang Juni 2020 ist in unserem Kindergarten der Übergang zu Phase 3 (eingeschränkter Regelbetrieb) geplant.

Kommt es in dieser Phase zum erneuten Anstieg des Infektionsgeschehens, müssen Träger und Einrichtungen darauf vorbereitet sein, im Rahmen einer Rückstufung auf eine frühere Phase wieder auf eine Notbetreuung umstellen zu können.

* Phase 4 (vollständiger Regelbetrieb) tritt erst ein, wenn ein Impfstoff vorliegt bzw. das Infektionsgeschehen weitgehend eingedämmt ist.


Die Zukunft hängt nun davon ab, dass jeder Einzelne weiter seine Verantwortung wahrnimmt und alle Partner zum Wohle der Kinder weiterhin gut zusammenarbeiten.

Vielen Dank für Ihre Zusammenarbeit und Ihr Verständnis in der für uns alle herausfordernden Situation!

Bleiben Sie alle gesund!

Ihre Nicole Ullrich (Kita-Leitung)